Garantiebedingungen

Garantiebedingungen Gewächshäuser und Zubehör:

Der Hersteller gewährt 3 Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland und Österreich. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

  • kostenfreier Austausch der Ware oder der reklamierten Teile gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns:

E-Mail: info@garten-on.de
Tel.: 015237144579

Denis Kashuba e.K.
Inhaber: Denis Kashuba
Wallensteinstr. 11A
70437 Stuttgart
Deutschland


Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

  • missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung, ungeeignete Nutzung
  • Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.), Verformung des Gewächshauses infolge von Bodenbewegungen
  • Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
  • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Verstoß gegen die Betriebsordnung
  • Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
  • eigenmächtige Reparaturversuche
  • normaler Verschleiß

 

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware, ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass es ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen werden kann. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus der beigefügten Rechnungskopie ergeben sollte.

Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann erstattet.

 

Garantiebedingungen Garten-/Geräte-/ Spielhäuser:

Der Hersteller gewährt 3 Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland und Österreich. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

  • kostenfreier Austausch der Ware oder der reklamierten Teile gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns:

E-Mail: info@garten-on.de
Tel.: 015237144579

Denis Kashuba e.K.
Inhaber: Denis Kashuba
Wallensteinstr. 11A
70437 Stuttgart
Deutschland

Ihr Gartenhaus hat eine 3-jährige Produktgarantie. Genauere Garantiebedingungen sind nachstehend beschrieben. Durch die Reparatur oder den Austausch von Teilen des Produktes während der Garantiezeit wird weder die Garantiefrist verlängert noch eine Garantie mit neuer Dauer gewährt. Die Garantie der während der Produktgarantie ausgetauschten oder reparierten Teile endet zusammen mit dem Ablauf der Garantiefrist für das gesamte Produkt.

 1. Allgemeine Garantiebedingungen:

1.1 Der Endverbraucher des Produktes (nachstehend: Käufer) muss zum Zeitpunkt des Auftretens des Garantiefalles die für das Produkt gestellte Rechnung bezahlt haben.

1.2 Der Käufer hat sicherzustellen, dass das Produkt bestimmungsgemäß ausgewählt wurde und es für die Aufstellung auf der vorgesehenen Stelle geeignet ist.

1.3 Die Garantie beginnt mit der Übergabe des Produktes an den Käufer nach der Unterzeichnung der Empfangsbestätigung. Die Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie ist die präzise Einhaltung der Aufbauanleitung. Die am Produkt oder seinen Teilen vorgenommenen Änderungen müssen vorher mit dem Verkäufer abgestimmt sein.

1.4 Als Garantiefall werden mögliche Konstruktionsfehler des Produkts, Mängel und/oder Fehlen der Bauteile behandelt, deren Anerkennung als Garantiefall im Punkt 2 nicht ausgeschlossen ist.

1.5 Über einen während der Garantiezeit auftretenden Produktmangel muss der Verkäufer sofort, jedoch nicht später als innerhalb von fünf Werktagen nach der Entdeckung des Mangels, benachrichtigt werden. Die Basis für die Einreichung einer Beschwerde sind Foto(s), die Beschreibung des Mangels, die herstellerseitige Seriennummer bzw. Artikelnummer/SKU. Beachten Sie: Bei jeder Korrespondenz oder Reklamation muss die Seriennummer bzw. Artikelnummer/SKU mit angegeben werden.

1.6 Die Garantiehaftung umfasst ausschließlich das auszutauschende defekte Einzelteil. Der Käufer und der Verkäufer werden den nächstmöglichen Liefertermin und -ort vereinbaren. Die Garantiehaftung deckt keine durch die Aufklärung des Mangels und durch den Aufbau entstandenen Transport-, Aufbau-, Zeit- oder Kommunikationskosten ab. Der Verkäufer haftet, weder vor dem Käufer noch vor Dritten, für keinerlei aus dem Produktmangel sich ergebende Neben- oder Folgeschäden.

1.7 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Verdacht den Fall länger als 14 Tage zu bearbeiten und dabei nach seiner Wahl einen Sachverständigen einzubeziehen, um aufzuklären:

• ob das Produkt nach der vorgegebenen Aufbauanleitung aufgebaut wurde.

• ob es Garantieverpflichtung ausschließende Umstände, beschrieben im Punkt 2, gibt.

1.8 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer die Erstattung der für Bearbeitung einer unbegründeten Reklamation getätigten Kosten zu verlangen.

2. Die Garantie deckt folgendes nicht ab:

2.1. Die nach der Übergabe des Produktes an den Käufer durch falsche Lagerung (Lagerung ungeschützt gegen Witterungseinflüsse, im Kontakt mit dem Erdboden, in beheizten Räumen) oder beim Transport und Aufbau entstandenen Beschädigungen. Die beim Transport entstandenen Beschädigungen (falls die Übergabe des Produktes am Wohnort oder Sitz des Käufers stattfindet), die vor der Warenübergabe festgestellt werden können (vor dem Entladen des Fahrzeuges), sind mit Fotos festzustellen und an den Verkäufer weiterzuleiten.

2.2. Die beim Aufbau des Produktes begangenen Fehler:

beim Aufbau wurde die Aufbauanleitung nicht befolgt;

bei den Aufstellarbeiten wurden die herrschenden Witterungsverhältnisse (starker Wind, Schnee, Eis, Regen), die das Produkt beschädigen können, nicht beachtet;

der Abstand zwischen der Oberkante des Fundaments oder des ersten Wandbauteiles des Hauses und dem Erdboden ist kleiner als 45 mm;

die Außenkante der untersten Wandreihe ist nicht außerhalb der Außenkante des Fundaments eingebaut (erforderlich 5 mm);

der Grundrahmen ist nicht ausgelotet und steht nicht im rechten Winkel;

zwischen dem Fundament und der Konstruktion wurde keine Feuchtigkeitssperre verwendet;

das ganze Produkt wurde sofort nach seinem Aufbau nicht mit einem Holzschutzmittel beidseitig bearbeitet, einschließlich der Türen und Fenster, die ebenfalls unbedingt beidseitig bearbeitet werden müssen (um Verfärbungen, Krümmung, Ausdehnung vorzubeugen). (Bei

der Auswahl von Holzschutzmitteln sich vom Verkäufer/Fachmann/Lackhändler beraten lassen);

das Produkt wurde für seine Bewahrung nicht ausreichend gegen die Witterungsverhältnisse, beispielsweise mit Dachbelag- und Befestigungsleisten, Ankern, Sturmleisten oder Ähnlichem geschützt, auch in dem Fall, wenn diese genannten Mittel nicht im Lieferumfang des Gartenhauses enthalten sind;

an den Wänden wurden starre Gegenstände befestigt, die einen normalen Trocknungs-, Schrumpfungs-, Absetzungs- oder Ausdehnungsraum des Hauses behindern (dies muss auch bei der Fixierung der Muttern der Sturmleisten berücksichtigt werden);

beim Einbau von Dachbrettern wurde kein Ausdehnungsraum berücksichtigt (erforderlich 1-2 mm);

Die Dachpappe (falls diese im Lieferumfang des Gartenhauses enthalten), ist nur als Unterlage des Dachbelages vorgesehen ist.

2.3. Die Besonderheiten des Holzes als Naturstoff:

Ausdehnung, Schrumpfung (in der Breite oder Höhe unter 3%), Farbunterschiede, Verdrehung und Verziehung der Einzelteile, die den Aufbau nicht verhindern.

Vorkommen von ganzen/eingewachsenen Ästen auf Einzelteilen des Produktes, die die Stabilität des Produktes nicht beeinträchtigen.

auf Flächen der Fußboden- und Dachdielen vorkommende ungehobelte Flächen, Baumkantigkeit oder ausgefallene Äste. Wenn möglich,

die Dielen so einbauen, dass die genannten Mängel in der Endbearbeitung verdeckt sind (beispielsweise durch Umdrehen von Dielen).

an den Einzelteilen des Produktes:

an den Einzelteilen des Produktes:

o   Vorkommen von ausgefallenen Ästen mit einem Durchmesser von max. 20 mm, auch auf der schmalen Seite, die durch die Endbearbeitung der Konstruktion verdeckt werden.

o   Bildung kleiner Risse oder Spalten (witterungsbedingt), die nicht durchgängig sind und auch nicht die Stabilität der Konstruktion gefährden.

o   Vorkommen von Harzgallen.

2.4. Das Vorkommen des keilgezinkten Holzes im Produkt.

2.5. Die aus dem natürlichen Verschleiß entstandenen Beschädigungen (beispielsweise der Verschleiß der Fußbodendielen oder der Türschwelle).

2.6. Das Glaspaket/Glas, das durch den Käufer mechanisch beschädigt oder thermisch zerstört wurde (eine thermische Zerstörung des Glases kann entstehen, wenn die Temperaturdifferenz des Glases oder des Glaspakets zwischen der Glasmitte und dem Randbereich des Glases die kritische Grenze übersteigt).

2.7. Die Ursachen, die auf die normalen physikalischen Umstände zurückzuführen sind (z.B. Bildung von Kondensat auf den Fenstern).

2.8. Die Beschädigungen des Produktes durch unvorhersehbare Umstände (z.B. Vandalismus, Überschwemmungen, Gewitter- oder Wirbelsturm).

Der Käufer verliert das Recht auf die Produktgarantie, wenn:

Der Käufer die Anzahl, Vollzähligkeit und Qualität des Produktes und seiner Einzelteile bei ihrem Empfang, innerhalb einer angemessenen Zeit nach der Übernahme des Produktes und insbesondere vor dem Beginn des Aufbaus nicht geprüft hat.

Die defekten Bauteile bereits eingebaut oder behandelt wurden, wenn der Mangel am Produkt während einer Kontrolle feststellbar gewesen wäre. Der aufgetretene Mangel muss, wie im Punkt 1.5 beschrieben, festgestellt werden.

Der Käufer dem Verkäufer in Verbindung mit dem Produkt oder Garantiefall falsche oder unzureichende Angaben vorgelegt hat oder keine den Kauf bestätigende Unterlagen vorliegen.